Mitte der 2000er Jahre veränderte sich die Kommunikationslandschaft über Nacht. Nach Angaben der Cellular Telecommunications and Internet Association hatten sich bis Oktober 2005 allein in den Vereinigten Staaten fast 195 Millionen Menschen für den Mobilfunkdienst angemeldet. Wenn man über den Atlantik schaut, ist Europa sogar noch gesättigter mit ihnen.
Wir haben den Kompromiss aus Bequemlichkeitsgründen akzeptiert. Die Möglichkeit, jeden jederzeit und überall anrufen zu können, wurde zur Norm. Aber diese Freiheit war mit sozialen Kosten verbunden.
Restaurants, Kinos, Konzerte, Einkaufszentren und Kirchen sind alle zu Schlachtfeldern geworden. Nicht jeder weiß, wann er den Mund halten soll. Wir haben alle schon einmal ein halbes Gespräch über die zutiefst persönliche Krise eines Menschen geführt, während ein Fremder am Nebentisch vertrauliche Details in den gesamten Raum überträgt.
Die meisten von uns meckern nur. Wir rutschen auf unseren Sitzen hin und her. Wir machen weiter.
Einige Leute beschlossen, sich zu wehren. Sie gingen bis zum Äußersten.
Mobiltelefone sind im Wesentlichen tragbare Funkgeräte. Und wie bei jedem Radio kann ihr Signal gestört werden. Oder verklemmt.
Es ist ein einfaches Konzept mit komplizierten Implikationen. Wie blockieren diese Geräte Mobilfunksignale? Und ist es überhaupt legal, sie zu verwenden?
Die Mechanik ist unkompliziert. Ein Störsender überflutet die Funkwellen mit Rauschen auf der spezifischen Frequenz, über die Ihr Telefon mit dem Turm kommuniziert. Es entsteht eine statische Wand. Ihr Signal kommt nicht durch. Der Anruf wird unterbrochen. Der Text schlägt fehl.
Aber in der Legalität wird es chaotisch.
„Handys sind im Grunde Handfunkgeräte. Und wie bei jedem Funkgerät kann das Signal gestört oder blockiert werden.“
Wir betreten eine Grauzone, in der die Technologie die Regulierung übertrifft. Zu verstehen, wie diese Störsender funktionieren, ist nur die halbe Miete. Die andere Hälfte besteht darin, zu wissen, warum Sie durch deren Verwendung möglicherweise auf die falsche Seite des Gesetzes geraten.



























